Angebot
Jede Frau hat gesetzlichen Anspruch auf Hebammenhilfe während Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett, bis zum Ende der Stillzeit. Hebammen betreuen Mutter und Kind während der ersten acht Wochen nach der Geburt zu Hause. Danach können sie bei gesundheitlichen Problemen von Mutter und Kind und bei Problemen mit dem Stillen oder Fragen zur Säuglingsernährung erneut in Anspruch genommen werden. Unsere Vertragspartner sind die gesetzlichen Krankenkassen. Sie bezahlen die im Gebührenvertrag geregelten Leistungen.
Schwerpunkte
- Begleitung
- Beratung
- gesundheitliche Vorsorge
Zielgruppen
Betroffene
- Familien mit Kindern bis 1 Jahr
- Mütter
Suchtgefährdete
- Familien mit Kindern bis 1 Jahr
- Mütter
Spezifische Angebote und Leistungen
Betreuungs- / Beratungsform
- aufsuchend
Hauptleistungen
- Begleitung
- Beratung
- Versorgung / Hilfestellung im Alltag
Weitere Dienste und Angebote von Hebammenverband Hamburg e.V.
Kontakt
Hebammenverband Hamburg e.V.
Seewartenstraße 10, Haus 2
20459 Hamburg
Tel (040) 485431
Öffnungszeiten
Di 14-15.30, Do 8.30-10
Verkehrsverbindung
U-/ S-Bahn Landungsbrücken
Aktualisiert: Jörn Nodorp am 21.12.2010 um 17:06

