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Schwangerschaft • Kind • Sucht

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Unterstützungsangebot des ASD in Hamburg

Unterstützung und Beratung, Kinderschutz und Vermittlung von Hilfen
Der Allgemeine Soziale Dienst (ASD) bietet für suchtmittelgefährdete und suchtmittelabhängige Schwangere eine Beratung und auch Hilfen schon vor der Geburt an. Hierbei werden die werdenden Mütter über die Unterstützungsmöglichkeiten durch das Jugendamt informiert. Neben ambulanten Unterstützungsmaßnahmen gibt es auch die Möglichkeit einer stationären Aufnahme in einer geeigneten Mutter-Kind-Einrichtung. Außerdem können die Hilfesuchenden in geeignete Angebote der Suchtberatung und Behandlung weitervermittelt werden.
Der ASD hat ebenfalls folgende Aufgaben:
  • Leistungen nach dem SGB VIII zu gewähren (z.B. ambulante oder stationäre Hilfen der Erziehung),
  • Kinder und Jugendliche vor einer möglichen Kindeswohlgefährdung zu schützen und
  • gegebenenfalls - bei Gefahr in Verzug - (nach der Geburt) in Obhut zunehmen.
  • Der ASD kann auch bereits vor der Geburt das Familiengericht anrufen, auf Grundlage des § 8a SGB VIII, und um einen Erörterungstermin bitten.
  • Der ASD berät Eltern auch bei Partnerschaftskonflikten, Trennung und Scheidung.

Für akute Krisenintervention ist der Kinder- und Jugendnotdienst (Tel. 428 15 32 00 ) außerhalb der Dienstzeiten des ASD rund um die Uhr ansprechbar.
Unterstützung, Schutz, Beratung und Hilfen durch jugendamtliche Fachkräfte
Die Zuständigkeit richtet sich nach der Wohnanschrift der Eltern bzw. der Volljährigen. Sie finden sie im Behördenfinder Hamburg bzw. telefonisch über das Bürgertelefon im HamburgService Tel. 040-115.
Kinder und Jugendliche können ohne unmittelbare Kenntnis des Personensorgeberechtigten Kontakt zum ASD aufnehmen und beraten werden, wenn die Beratung auf Grund einer Not- und Konfliktlage erforderlich ist und solange durch die Mitteilung an den Personensorgeberechtigten der Beratungszweck vereitelt würde (§ 8(3) SGB VIII).
Keine
Für Beratung und Unterstützung entstehen keine Kosten. Diese entstehen nur bei Vermittlung in stationäre Wohn-Angebote der Jugendhilfe im Rahmen der Hilfeplanung.
Genderbezug
  • geschlechterübergreifend
Altersgruppen
  • bis 3 Jahre
  • bis 14 Jahre
  • 15 - 18 Jahre
  • 18 - 26 Jahre
  • Erwachsene
  • ältere Menschen
Lebenslage
  • Angehörige
  • vor der Geburt
  • nach der Geburt
Beratung
  • Beratung für gewählte Zielgruppe(n)
  • Vermittlung



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Allgemeiner Sozialer Dienst Langenhorn-Nord

Gesetzliche Dienstleistungen nach SGB VIII

ASD Langenhorn-Nord

Der Allgemeine Soziale Dienst (ASD) in Hamburg ist ein Teil des Jugendamtes. In allen sieben Hamburger Bezirken gibt es ASD's mit regionalen Zuständigkeiten. Zu seinen Aufgaben gehört es, Kinder vor Gefährdungen zu bewahren und Eltern bei der Erziehung ihrer Kinder zu beraten und zu unterstützen.
Bei Bedarf bewilligt er weitergehende erzieherische Hilfen oder vermittelt an andere kompetente Stellen. Der Allgemeine Soziale Dienst informiert außerdem über besondere Beratungsangebote im Falle von Trennung und Scheidung.
Der ASD Langenhorn-Nord sind zuständig für den Bereich nördlich des Krohnstieges / Gehlengraben. Für den südlichen Teil Langenhorn wenden Sie sich bitte an den ASD Fuhlsbüttel und Ohlsdorf.
Montag bis Donnerstag 8:00 - 16:00 Uhr
Freitag 8:00 - 14:00 Uhr
U1 und Buslinien 192, 193, 24 und 292 bis Haltestelle Langenhorn Markt (Krohnstieg)
Kontakt
Allgemeiner Sozialer Dienst Langenhorn-Nord
Tangstedter Landstraße 6
22415 Hamburg Hamburg-Nord

Telefon: (040) 42 80 44 066

Telefax: (040) 42 79 04 804

Internet: www.hamburg.de/hamburg-nord/familie-senioren/2391872/allgemeiner-sozialer-dienst/

Email: asd-langenhorn@hamburg-nord.hamburg.de