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Schwangerschaft • Kind • Sucht

Glossar

Adaption
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Eine Rehabilitationsbehandlung abhängigkeitserkrankter Personen kann nach erfolgreicher Beendigung durch eine daran anschließende Adaption ergänzt werden. Eine Adaption dauert i. d. R. bis zu vier Monate. In diesem Zeitraum wird primär eine Integration in ein suchtfreies Leben gefördert. Es soll zudem erlernt werden, den Herausforderungen des Alltags positiv entgegen zu treten. Bedeutsam für eine Adaption sind der Zugang zu neuen beruflichen Perspektiven sowie die soziale Wiedereingliederung. Zumeist schließt eine Adaption nahtlos an die Suchtrehabilitationsbehandlung an und findet in der gleichen Einrichtung statt. Es gibt jedoch auch externe Adaptionsangebote.
Adoption
Ein Kind wird von sozialen Eltern (Adoptiveltern) rechtlich angenommen. Es gilt somit ab dem Zeitpunkt der Adoption formal und rechtlich den Adoptiveltern zugehörig. Das bedeutet, dass die Unterhaltspflicht und das Sorgerecht den Adoptiveltern obliegen. Zugleich ist das Adoptivkind gegenüber den Adoptiveltern voll erb- und unterhaltsberechtigt.
Allgemeine Suchtberatung
Allgemeine Suchtberatungsstellen in Hamburg bieten Hilfesuchenden und deren Angehörigen eine anonyme und kostenlose, substanzübergreifende Erstberatung an. Bei Bedarf werden die Betroffenen nach dem Erstgespräch an ein spezifisches Beratungsangebot verwiesen, welches der individuellen Situation des Hilfesuchenden besser entspricht. Innerhalb der Suchtberatung erhalten die Betroffenen Empfehlungen und Ratschläge zur Verbesserung ihrer aktuellen Lebensumstände und erarbeiten in der Regel gemeinsam mit der Fachkraft einen sogenannten Hilfeplan. Dieser sieht neben der Motivierung der Hilfesuchenden, ihre Lebenssituation und ihr Konsumverhalten zu ändern, häufig eine Suchtbehandlung vor.
Barrierefreiheit
Die Einrichtung kann auch von Menschen mit Beeinträchtigungen ohne zusätzliche Hilfen genutzt und aufgesucht werden. Der Zugang zur jeweiligen Einrichtung wird zum Beispiel über Rampen oder Fahrstühle ermöglicht.
Eltern-Kind-Einrichtung bzw. Mutter/Vater-Kind-Einrichtung
Je nach Ausrichtung der Einrichtung werden Mütter, Väter oder Paare, die eine Suchtbelastung haben, gemeinsam mit ihren Kindern stationär aufgenommen. Eltern und Kinder werden sozialtherapeutisch und pädagogisch begleitet und dabei unterstützt einen stabilen Umgang mit der Suchterkrankung und einen geordneten und funktionierenden Alltag zu erlangen. Sie werden somit in die Lage gebracht, eine verlässliche und liebevolle Eltern-Kind-Beziehung gestalten zu können.
Eingliederungshilfe
Eingliederungshilfen unterstützen suchtkranke Menschen dabei ein eigenverantwortliches und suchtmittelfreies Leben aufzubauen. Die Eingliederungshilfe ist eine Sozialleistung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG). Sie soll Menschen mit einer Behinderung oder von Behinderung bedrohten Menschen helfen, die Folgen ihrer Behinderung zu mildern und an der Gesellschaft teilzuhaben.
Entgiftung / Entzug
Der Entzug (Entgiftung) des Suchtstoffs (z.B. Alkohol) ist der erste Schritt auf dem Weg aus der Abhängigkeit. Das Suchtmittel wird unter medizinischer Begleitung abgesetzt. Der Entzug kann ambulant oder stationär angeboten werden.
Entwöhnung
Die Entwöhnung schließt sich an den Entzug/ die Entgiftung an. Diese Phase der Behandlung einer Abhängigkeitserkrankung ist der Therapie der psychischen Abhängigkeit und der Begleiterkrankungen gewidmet.
Familienpflege
Unter Familienpflege wird hier die Betreuung eines Pflegekindes in einer Pflegefamilie verstanden. Es gibt drei Vollzeitpflegeformen in der stationären Jugendhilfe.
Bereitschaftspflege
Die Aufnahme in die Pflegefamilie erfolgt kurzfristig und für maximal 6 Monate. Diese Pflegeform ist für Kinder, bei denen der weitere Verlauf der Pflegeunterbringung noch offen ist. Das Kind kehrt danach entweder in die leibliche Familie zurück oder wird an anderer Stelle zur Pflege und Betreuung aufgenommen.
Kurzzeitpflege
In der Kurzzeitpflege werden Kinder betreut, deren Eltern vorübergehend nicht in der Lage sind die Sorgearbeit zu leisten (z.B. während eines Krankenhausaufenthaltes einer alleinerziehenden Mutter). Die sozialen Kontakte und das soziale Umfeld des Kindes (z.B. Schulbesuch) sollen bestehen bleiben, da das Kind zu den leiblichen Eltern zurückkehrt.
Dauerpflege
Ein Kind wird dauerhaft durch eine andere volljährige Pflegeperson oder -familie aufgenommen und betreut. Das Sorgerecht liegt jedoch nicht bei den Pflegeeltern. Das Jugendamt begleitet und betreut sowohl die leiblichen Eltern als auch die pflegenden Personen.
Harm Reduction
Neben Suchtberatungsangeboten bieten niedrigschwellige Einrichtungen in Hamburg vor allem Harm Reduction-Angebote an. Darunter werden Angebote verstanden, die auf eine Schadensminderung (Harm Reduction) abzielen, die durch den Konsum psychoaktiver Substanzen entstehen können. Diese Angebote sind vielfältige Basis- und Überlebenshilfen. Sie reichen vom heißen Kaffee und der Waschmaschinennutzung bis hin zum Angebot des Spritzentausches und eines Konsumraums.
Kindeswohlgefährdung
Das Wohl eines Kindes kann sowohl durch elterliches Handeln, beispielsweise durch Gewalt gegen das Kind, als auch durch elterliches Unterlassen, zum Beispiel durch Vernachlässigung des Kindes, gefährdet sein. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) definiert Kindeswohlgefährdung wie folgt: „Wird das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes oder sein Vermögen gefährdet und sind die Eltern nicht gewillt oder nicht in der Lage, die Gefahr abzuwenden, so hat das Familiengericht die Maßnahmen zu treffen, die zur Abwendung der Gefahr erforderlich sind.“ (§ 1666 BGB Abs. 1).
Nachsorge (ambulant)
Die ambulante Nachsorge erfolgt nach einer (teil)stationären Rehabilitationsbehandlung und unterstützt Abhängigkeitskranke dabei, die in der Rehabilitation erworbenen Verhaltensweisen und Einstellungen in den Alltag zu übertragen.
Netzwerkerkundung
Es werden gezielt und strukturiert die sozialen Ressourcen der Familie und speziell des Kindes erhoben und aktiviert. Weitere kindesnahe Personen sollen in die Kindesbetreuung involviert werden und verlässlich Aufgaben und Verantwortung übernehmen und auf diese Weise ggf. die Familien entlasten und das Kind schützen. Die Netzwerkerkundung ist ein Element in der Sozialraumorientierung und wird sowohl beim Verbleib des Kindes in der Familie als auch bei Betreuungen außerhalb der Familie eingesetzt.
Niedrigschwellige Angebote
Niedrigschwellige Beratungs- und Betreuungsangebote sind Angebote, die unter geringem Aufwand wahrgenommen werden können. Die Angebote befinden sich zum Beispiel im Sozialraum, sind kostengünstig oder kostenfrei und unkompliziert wahrzunehmen.
Online-Angebote (interaktiv)
Neben reinen Online-Beratungsangeboten gibt es auch internetbasierte, interaktive Angebote, die Suchtkranke oder Angehörige darin unterstützen, sich informiert und eigenverantwortlich mit einem Suchtmittelkonsum oder (Sucht)Verhalten beispielsweise mit Hilfe eines Online-Tagebuches auseinanderzusetzen.
Pränataldiagnostik
Die Pränataldiagnostik umfasst verschiedene vorgeburtliche Untersuchungsmethoden, die über die regulären Schwangerschaftsvorsorgeuntersuchungen hinausgehen. Hierzu gehören sowohl invasive Untersuchungen wie die Fruchtwasseruntersuchung und die Nabelschnurpunktion als auch nicht invasive Untersuchungen wie die Nackenfaltenmessung per Ultraschall im Rahmen eines Screenings im ersten Drittel (Trimester) der Schwangerschaft. Die Pränataldiagnostik zielt darauf ab, nach Hinweisen auf Fehlbildungen oder Störungen beim ungeborenen Kind zu suchen. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen sind allerdings nicht immer eindeutig.
Psychosoziale Betreuung (PSB)
Ziel einer psychosozialen Betreuung ist, die materielle, soziale und psychische Lage eines substituierten Menschen zu stabilisieren. Die jeweiligen Maßnahmen richten sich nach der individuellen Situation des/der Klienten*in und sollen ihn/sie langfristig befähigen ein selbstbestimmtes Leben zu führen. Die PSB ist im Rahmen der Substitutionsbehandlung verpflichtend, wenn die substituierten Personen Eltern minderjähriger Kinder sind.
Risikoschwangerschaft/-geburt
In einer Risikoschwangerschaft oder – geburt besteht für die Mutter und/oder das Kind eine erhöhte Gefahr für Komplikationen während der Schwangerschaft oder der Geburt. Zudem ist das Risiko für eine kindliche Störung erhöht. Verschiedenste Faktoren führen zu einer Einstufung von Schwangerschaften als Risikoschwangerschaften (z.B. bestimmte Erkrankungen oder ein fortgeschrittenes Alter der Schwangeren oder der Konsum von Suchtmitteln). In einer Risikoschwangerschaft kommt es aber nicht zwangsläufig zu Komplikationen. Stuft der Arzt oder die Ärztin die Schwangerschaft als Risikoschwangerschaft ein, wird zunächst präventiv engmaschiger medizinisch überwacht, um im Fall einer Komplikation schnell und bestmöglich handeln zu können.
Schwangerschaftsberatung nach §2 SchKG
Nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG) hat jede Frau und jeder Mann das Recht sich in hierfür bestimmten Beratungsstellen zu allen Fragen im Zusammenhang mit einer Schwangerschaft, auch anonym, informieren und beraten zu lassen. Die Beratung umfasst zum Beispiel die Information über Rechtsansprüche und vermittelt ggf. finanzielle und soziale Hilfen.
Selbsthilfegruppe
Menschen mit einer gleichen Erkrankung oder einem gleichen Problem können sich in Selbsthilfegruppen zusammenschließen und in Gesprächen gegenseitig unterstützen. In der Suchthilfe sind Selbsthilfegruppen wichtige Bausteine für einen stabilen Umgang mit der Suchterkrankung. Sie erfüllen zum Teil Aufgaben der Vor- und Nachsorge sowie der ambulanten Hilfe für Menschen, die ihre Abhängigkeit ohne stationäre Begleitung überwinden möchten. Selbsthilfegruppen im Suchtbereich werden z.B. von den Guttemplern oder den Anonymen Alkoholikern angeboten.
Selbstsorge
Die Selbstsorge hilft dem Menschen im Gleichgewicht zu bleiben, Ängste zu steuern, eigene (Körper-) Reaktionen wahrzunehmen und zu reflektieren und so die eigene geistige und körperliche Gesundheit zu bewahren bzw. zu pflegen. Die Selbstsorge kann als unbedingte Grundlage für Ausgewogenheit und Leistungsfähigkeit des Menschen wirken.
Sozialpädagogische Familienhilfe
Sozialpädagogische Familienhelfer*innen betreuen und begleiten Eltern oder Alleinerziehende bei der Bewältigung alltäglicher Probleme sowie spezieller Krisensituationen, die in Familien auftreten können. Er/sie unterstützt in der Bewältigung von Erziehungsaufgaben und bei der Lösung von Konfliktsituationen. Die Familienhilfe arbeitet in der Familie und unter Einbeziehung des gesamten Familiennetzwerkes. Die Arbeit ist zumeist langfristig angelegt und wird durch das Jugendamt, nach Bewilligung eines Antrages auf Familienhilfe, finanziell getragen. Durch die sozialpädagogische Familienhilfe soll einer möglichen Kindeswohlgefährdung vorbeugend entgegengewirkt und ein selbständiges Leben der Familie ermöglicht werden.
Spezifische Beratung bei Verhaltenssüchten
Verhaltenssüchte werden auch als nicht-stoffgebundene Süchte bezeichnet. Hierunter fallen zum Beispiel die Internetsucht oder Spielsüchte (z.B. Pathologisches Glücksspiel, Computerspielabhängigkeit). Je nach Art der Verhaltenssucht ist ein spezifisches therapeutisches Vorgehen notwendig. Aktuell gibt es in Hamburg mehrere ambulante Suchtberatungsstellen, die als Fachstellen für Verhaltenssüchte fungieren und spezifische Beratungsangebote vorhalten (siehe www.kursbuch-sucht.de).
Substitutionsbehandlung
Charakteristisch für die ambulante Suchthilfe bei Opiatabhängigen ist die Substitution, d.h. der Einsatz eines Ersatzstoffs (Substitut) für den Suchtstoff, der die Entzugserscheinungen mindert. In Hamburg wird die Substitutionsbehandlung von diversen Ambulanzen und Arztpraxen (siehe Arztsuche über die Ärztekammer Hamburg) durchgeführt.
Suchtbelastung
Von Suchtbelastung spricht man, wenn der Suchtmittelkonsum eines Familienmitglieds (z.B. eines Elternteils) das Alltagsleben der anderen Familienmitglieder, vor allem der Kinder, beeinflusst und sich negativ auf deren Psyche auswirkt.
Suchtberatung in besonderen Lebenslagen
In besonderen Lebenslagen (z.B. Migration, Haft, suchtbelastete Familien, Schwangerschaft oder Leben mit einer Behinderung) sind spezielle Kenntnisse und Kompetenzen für eine gute Suchtberatung erforderlich. In Hamburg gibt es diverse spezialisierte Beratungseinrichtungen, die in besonderen Lebenslagen qualifiziert unterstützen (z.B. Suchtberatung in Haftanstalten, Beratung von Kindern aus suchtbelasteten Familien).
Suchtgefährdung
Sucht ist nicht auf den Konsum von bestimmten Stoffen beschränkt, somit kann jede Form des menschlichen Verhaltens zur Sucht werden. Es wird unterschieden in stoffgebundene (z.B. Alkohol) und nicht stoffgebundene (z.B. Pathologisches Glücksspiel) Süchte. Wenn eine Person ein bestimmtes Verhaltensmuster (wie die Einnahme von alkoholischen Getränken oder das Spielen von Computerspielen) mit wachsendem Verlangen nachgeht, ein Verzicht schwierig erscheint und erste Folgeprobleme wie ein Rückzug aus dem sozialen Umfeld und Schwierigkeiten am Arbeitsplatz oder in der Schule auftreten, ist die Person gefährdet eine Abhängigkeit zu entwickeln.
Suchtmittelabhängigkeit
Verschiedene legale und illegale Stoffe (z.B. Alkohol, Tabak, Opioide, Halluzinogene, Schlaf- und Beruhigungsmittel) können eine körperliche und/oder psychische Abhängigkeit hervorrufen. Diese drückt sich im starken, oft als übermächtig empfundenen Verlangen nach dem Suchtmittel aus. Es kommt vielfach zur Ausbildung einer Toleranz gegenüber der Anfangsdosis. Um die gewünschte Wirkung weiterhin zu erzielen muss der Stoff in immer höheren Dosen eingenommen werden. Für die betroffene Person hat der Suchtmittelkonsum häufig Vorrang gegen über anderen Verhaltensweisen, die zuvor persönlich von großer Bedeutung waren. Es entwickelt sich im Laufe der Zeit eine Suchtroutine, aus der die abhängige Person, je nach Suchtmittel, schwer bis kaum ohne Hilfe aussteigen kann. Treten alle oder auch nur einzelne Merkmale auf, spricht man von einer Suchtmittelabhängigkeit.
Rehabilitation (ambulant)
Die Therapie- und Rehabilitationsphase sollte sich nahtlos an den Entzug anschließen und nimmt meist einen Zeitraum von 3 - 9 Monaten ein. Es besteht die Möglichkeit, die Rehabilitation ambulant zu absolvieren. Eine hohe Priorität hat hierbei die Entwöhnung und die stufenweise Wiedereingliederung in den Lebens- und Arbeitsalltag der Klient*innen.
Rehabilitation (teil-/stationär)
Die Rehabilitation kann auch teilstationär oder stationär absolviert werden. Tages-und Fachkliniken, psychiatrische Krankenhäuser mit Abteilungen für Suchtkranke stellen entsprechende Angebote für eine (teil-)stationäre Suchtrehabilitation zur Verfügung.
Vorsorge
Vorsorgeangebote unterstützen direkt nach der Entgiftung bei der körperlichen und seelischen Stabilisierung.