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Jugendhilfe

Jugendhilfe wird auf der Basis gesetzlicher Aufträge durchgeführt und von zahlreichen Einrichtungen und Institutionen in freier Trägerschaft sowie vom Jugendamt (Fachamt Jugend- und Familienhilfe der Bezirksämter) durchgeführt. Grundlagen Auf dem Hintergrund der Vorrangigkeit der Erziehungsverantwortung der Eltern hat die Jugendhilfe die Aufgabe, die elterliche Erziehungsverantwortung zu unterstützen und zu stärken sowie einen Schutzauftrag bei Gefährdung des Kindeswohls, sobald Anhaltspunkte für eine Gefährdung des Kindeswohls bekannt werden. Eingriffe in die elterliche Sorge zum Schutz der Kinder sind (mit Ausnahme vorläufiger Maßnahmen §§ 8a Abs. 3 und 42, SGB VIII) jedoch dem Familiengericht vorbehalten. Die Sorge, dass bei Kontakt mit dem Jugendamt das Kind aus der Familie genommen wird, ist insofern unbegründet, da erst passende Hilfen angeboten werden müssen. Diese können bereits währende der Schwangerschaft geplant und vorbereitet werden. Freiwillig aufgenommene Hilfen sind ein Zeichen für Verantwortungsbewusstsein und Engagement der Eltern. Aufgaben und Angebote Die Aufgaben der Allgemeinen Sozialen Dienste der Bezirksämter (ASD) reichen von der Förderung der Erziehung in der Familie allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie, Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung, Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge und des Umgangsrechts, gemeinsame Wohnformen von Müttern und Kindern, Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen bis hin zur Bewilligung verschiedener Formen der Hilfen zur Erziehung in der Familie (ambulante Hilfe) oder außerhalb der Familie (stationäre Hilfe) und zur Mitwirkung in gerichtlichen Verfahren beim Familiengericht. Einrichtungen Zum Bereich der Jugendhilfe gehören ebenso die zahlreichen Einrichtungen, die diese Hilfen ausführen und Unterstützung anbieten: Familienhebammen zur Unterstützung der jungen Familie vor und nach der Geburt des Kindes bis zum Ende seines ersten Lebensjahres Einrichtungen Früher Hilfen zur niedrigschwelligen Unterstützung der Eltern von der Zeit rund um die Geburt an bis zum Vorschulalter des Kindes Förderung der Kompetenz der Eltern in ihrer Rolle als Mutter oder Vater Kindesschutz: z.B. Unterbringung in Mutter-Kind-Häusern und Kinderschutzhäusern Die Angebote sind in der Regel kostenfrei für die Betroffenen, da die Kosten durch unterschiedliche Stellen übernommen werden können.