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Medizinische Hilfe

In der Schwangerschaft, rund um die Geburt und wenn das Baby da ist, stehen Frauen, Müttern und Babys umfangreiche gesundheitliche und psycho-soziale Beratung sowie medizinische Hilfen zu: Schwangerenberatung, Schwangerenkonfliktberatung und Familienberatung Vorsorgemaßnahmen während der Schwangerschaft Begleitung rund um die Geburt Begleitung im Wochenbett und bis zum Ende des ersten Lebensjahres des Babys Vorsorge und Behandlung für das Baby Durch die medizinische Betreuung während der Schwangerschaft und nach der Entbindung sollen mögliche Gefahren für Leben und Gesundheit von Mutter oder Kind abgewendet und eventuelle gesundheitliche Störungen rechtzeitig erkannt werden, um sie behandeln zu können. Dies gilt insbesondere für die Zielgruppe der suchtbelasteten Frauen und ihre Babys. (siehe Glossar Rahmenvereinbarung) Schwangeren- und Familienberatung Allen jungen Mädchen und Frauen, sowie ihren Partner*innen stehen die Angebote der Schwangeren- und Familienberatungsstellen zur Verfügung. Sie können auch anonym wahrgenommen werden. Schwangerenkonfliktberatung bezieht sich auf die gesetzlichen Regelungen des Schwangerschaftsabbruchs aber auch auf die Möglichkeiten der Unterstützung für das Leben mit dem Kind. Vorsorgemaßnahmen in der Schwangerschaft Die Vorsorge wird in der Regel von niedergelassenen Gynäkologinnen und Gynäkologen angeboten aber auch die Leistungen der Hebammen stehen grundsätzlich allen Frauen zur Verfügung und können weitgehend durch die Krankenkassen abgerechnet werden. Auch für Frauen, die aufgrund ihrer sozialen Situation keinen Versicherungsschutz genießen, gibt es Notfallregelungen (Sachorientierte Hilfe/Grundsicherung). Vorrangiges Ziel der ärztlichen Schwangerenvorsorge ist das frühzeitige Erkennen von Risikoschwangerschaften und Risikogeburten. In den Mutterschaftsrichtlinien (Bundesausschuss von Ärzten und Krankenkassen) ist festgelegt zunächst monatliche Kontrollen in den letzten zwei Monaten 14-tägig drei Ultraschalluntersuchungen (insgesamt) Diese Angaben können erheblich nach oben abweichen, wenn die Ärztin oder der Arzt es für medizinisch sinnvoll halten. Die Schwangere soll in ausreichendem Maße untersucht und beraten werden. Die Beratung soll sich auch auf die Risiken einer HIV-Infektion bzw. AIDS-Erkrankung erstrecken. Grundsätzlich soll jeder Schwangeren ein HIV-Antikörpertest empfohlen werden, da die Wahrscheinlichkeit einer HIV-Übertragung auf das Kind durch wirksame therapeutische Maßnahmen erheblich gesenkt werden kann. Für süchtigen Schwangere kann es sinnvoll sein, sich an eine Gynäkologin oder einen Gynäkologen zu wenden, die oder der sich mit dieser Problematik gut auskennt und das Vertrauen der Frau genießt. Dieses gilt auch für die Geburtsvorbereitung und die Zeit rund um die Geburt. Entbindung Für die Wahl der Klinik, in der die Entbindung erfolgen soll, ist ein früher Kontakt ratsam. Hilfen nach der Geburt Jeder Frau steht die Betreuung und Versorgung im Wochenbett (in der Regel 14 Tage nach der Geburt) durch eine Hebamme zu. Auch Familienhebammen führen diese Leistungen durch. Nachsorgeuntersuchungen werden wiederum durch die niedergelassenen Gynäkologinnen und Gynäkologen durchgeführt. Die medizinischen Leistungen für das Baby sind insbesondere Diagnose und mögliche Behandlung des neonatalen Entzugsyndroms (NES) therapeutische Maßnahmen bei fetalem Alkoholsyndrom (FAS) therapeutische Maßnahmen bei unterschiedlichen Entwicklungsstörungen