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Suchthilfe

Suchthilfe

In Beratungs- und Behandlungsstellen werden Personen durch geschultes Fachpersonal unterstützt, die Schwierigkeiten mit Alkohol, Medikamenten, Cannabis, Heroin oder anderen Suchtmitteln haben. Die Beratung ist vertraulich und kostenlos. Angeboten werden Einzel- oder Gruppengespräche. Auch Gespräche mit Angehörigen werden angeboten. Zu den Aufgaben der Beratungsstellen gehört es, die Betroffenen über Suchtmittel zu informieren, gemeinsame individuelle Lösungswege zu entwickeln und bei der Umsetzung zu unterstützen. Die Beratungsstellen vermitteln in weiterführende Maßnahmen wie Entzug und Therapie und helfen bei der Antragstellung. Ebenso vermitteln sie in Selbsthilfegruppen. Einige Beratungsstellen führen auch Maßnahmen der ambulanten medizinischen Rehabilitation durch. Kostenträger hierfür sind in der Regel die Rentenversicherungsträger.

Stationäre Hilfen:

Stationäre Einrichtungen gliedern sich auf in Einrichtungen der medizinischen Hilfen (Entzug) in Krankenhäusern, in Einrichtungen der Eingliederungshilfe und Einrichtungen zur medizinischen Rehabilitation. Die Einweisung in Krankenhäuser erfolgt in der Regel über niedergelassene Ärztinnen und Ärzte. Die Abrechnung erfolgt über die Krankenkassen.

Die Maßnahmen der Eingliederungshilfe gliedern sich in Maßnahmen zur Vorbereitung auf und Maßnahmen im Anschluss an Aufenthalte in Einrichtungen der medizinischen Rehabilitation. Kostenträger ist der Sozialhilfeträger.

Die stationäre medizinische Rehabilitation wird in Fachkliniken und therapeutischen Wohngemeinschaften durchgeführt. In der Regel ist die Rentenversicherung Kostenträger dieser Maßnahmen.